Kategorien
Stellungnahmen

Etatplanung der Stadt Oldenburg

Sehr geehrter Herr Krogmann,

wir wenden uns an Sie als Oberbürgermeister, weil der Stadtelternrat der Auffassung ist, dass die Interessen der Eltern schulpflichtiger Kinder in der Stadt Oldenburg von der aktuellen Etatplanung akut gefährdet sind.


Bei unserem Beteiligungsgespräch mit Herrn Welp und Frau Sachse am 25. Oktober haben wir bereits unsere Bedenken gegen die Kürzung der Haushaltszuweisungen an die städtischen Schulen um 15 % zum Ausdruck gebracht. Wir treten der dort vertretenen Meinung, eine solche Kürzung sei vertretbar, wenn sie auf ein Jahr
begrenzt sei, in aller Deutlichkeit entgegen. Die Etats der Schulen sind bereits jetzt nicht auskömmlich. Die Preisentwicklung der letzten beiden Jahre ließe allein ein Einfrieren des Etats zum jetzigen Volumen als unvertretbar erscheinen. Insoweit ist es
auch unverständlich, wenn die Zuweisungen für geringwertige Wirtschaftsgüter zurückgenommen werden, weil gerade diese für den alltäglichen Betrieb an den Schulen essentiell sind.
Es ist schon mehr als bestürzend, wenn man sich die Versprechungen der Politik in Erinnerung ruft, die Zumutungen der Corona-Zeit würden bei den Schülern kompensiert werden. Binnen kürzester Zeit scheint davon nichts übrig zu sein. Dabei gibt es einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Wichtigkeit schulischer Bildung und die bereits jetzt schmerzlich zu verzeichnenden Defizite. Und dort soll jetzt noch weiter gekürzt werden?


Uns liegen bereits Berichte über konkrete Einschnitte der Schulen vor, die pädagogisch wichtige Anschaffungen einstellen und Personalstellen auslaufen lassen. Das denkbar falsche Signal für alle diejenigen, die noch mit Engagement am Ziel einer
guten Schulbildung festhalten!

Wir appellieren daher dringend an Sie, in Wahrnehmung Ihrer politischen Verantwortung diese Kürzungspläne nicht weiter zu verfolgen.


Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand des Stadtelternrates

Kategorien
Stellungnahmen

Falscher Fokus auf Schüler und Lehrer

Sehr geehrte Frau Ministerin Hamburg,

Ihr vor kurzem veröffentlichter Appell an Schüler und Lehrer bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben, hat uns wieder vor Augen geführt, dass immer noch bei Kindern/Schulen ein Fokus zu liegen scheint, wenn es um die Vermeidung von Ansteckungen mit Corona geht.

Wir sehen Ihren Appell aus folgenden Gründen problematisch:

  • Es ist Aufgabe des Gesundheitsministers, sich mit Verhaltensratschlägen, Corona betreffend, an die Bevölkerung zu wenden. Vorrangig an den gefährdeten Teil unserer Gesellschaft, wozu Kinder nachgewiesenermaßen nicht gehören.
  • Es ist eine Selbstverständlichkeit bei Krankheit zu Hause zu bleiben. Dies gilt nicht nur für Kinder und Lehrer – und dies auch nicht nur bei Corona, sondern auch bei anderen
    ansteckenden Krankheiten.
  • Durch einen Appell ihrerseits an Lehrer und Schüler entsteht in der Gesellschaft wieder der Eindruck, dass von Kindern/Schulen eine besondere Gefahr in Bezug auf Corona ausgeht. Sie rücken diese in den Fokus, während öffentliche Verkehrsmittel, der
    Arbeitsplatz, die Kneipe, alle anderen Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen, unerwähnt bleiben. So haben wir vom Arbeitsminister nichts gehört, der die Arbeitnehmer
    auffordert, bei Symptomen zu Hause zu bleiben.
  • Ihr Appell führt dazu, dass manche besorgten Lehrer jetzt bei leichten Erkältungssymptomen zu Hause bleiben, statt in den sowieso schon teils unterbesetzten Schulen der Unterrichtspflicht nachzugehen.
  • Er führt außerdem dazu, dass teilweise wieder Tests an Schulen verteilt werden, die den Kindern das Gefühl geben, dass wieder eine Gefährdungslage vorliegt. Welche Sinnhaftigkeit hat ein Testen von Kindern? Nicht ein Test sollte eine Aussagekraft
    darüber geben, ob ein Kind zur Schule gehen kann, sondern sein Gesundheitszustand.

Daher bitten wir Sie, von weiteren Gesundheitsappellen insbesondere im Zusammenhang mit Corona abzusehen, solange keine ernsthafte Gefährdungslage vorliegt. Unseres Erachtens wäre es hilfreicher, wenn Apelle mit Gesundheitsbezug von den
Gesundheitsämtern und Gesundheitsministerium kommen würden. Diese haben sich im Gegenteil ja sogar dahingehend geäußert, dass es „keinen Grund zur Sorge gibt“.

Bitte bedenken Sie die Auswirkungen, die Ihre Aussagen in der Bevölkerung haben und nehmen Sie Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kinder. Insbesondere jetzt, wo sich alle impfen können, ist es an der Zeit, die Kinder vor wiederholten Einschränkungen in ihren
Bedürfnissen und ihrer Entwicklung zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Stadtelternrat der Stadt Oldenburg

Der Vorstand

Kategorien
Stellungnahmen

Alte Corona-Regelung verschärft Lehrermangel

Sehr geehrte Frau Ministerin Hamburg,

Vertreter des Stadtelternrats Oldenburg haben in der vergangenen Woche ein Gespräch mit drei leitenden Mitarbeitern des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück geführt.

Thema: sofortiges Beschäftigungsverbot von Lehrerinnen bei Schwangerschaft in der Coronazeit. 

Hintergrund: während in Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern (und sicher noch in weiteren Bundesländern?) bereits wieder die alten Regeln zum Mutterschutz vor der Coronazeit gelten und es dort kein sofortiges Beschäftigungsverbot mehr gibt, gilt in Niedersachsen nach wie vor ein sofortiges Beschäftigungsverbot für Lehrerinnen an Grundschulen. 

Ist-Situation:

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück sieht sich dabei an einen Ratgeber der niedersächsischen Gewerbeaufsicht gebunden, nach dessen Vorgaben die Schulleiter handeln müssten. Aus Sorge, dass sich Lehrerinnen in Schulen mit Corona infizieren könnten, werden die Schulleiter aufgefordert, ihre Mitarbeiterinnen sofort in ein zunächst vorläufiges Beschäftigungsverbot zu schicken, wenn eine Schwangerschaft vorliegt. Das heißt, bevor überhaupt die konkrete Gefährdung geprüft wird, wirkt sofort mit Bekanntwerden der Schwangerschaft ein vorläufiges Beschäftigungsverbot: Die Lehrerin ist von einem Tag auf den anderen weg! Aufgrund der an Grundschulen nicht zu erfüllenden Auflagen, wie z.B. dass sich die schwangere Lehrerin nicht länger als 10 Minuten mit anderen Personen in einem Raum aufhalten darf und zugleich ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden muss, folgt nach dem vorläufigen Beschäftigungsverbot so gut wie immer ein volles Beschäftigungsverbot. Die für die Privatwirtschaft erdachten Regelungen sind eben nicht 1:1 auf den Schulbetrieb umsetzbar. Die grundsätzlich bei den Schulleitungen liegende Verantwortung für den Ausspruch des Beschäftigungsverbots besteht nur pro forma, weil die rigiden Vorgaben keinen Ermessensspielraum geben.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend heißt es:

„Generell können Infektionserkrankungen bei Schwangeren anders verlaufen als bei Nicht-Schwangeren. Derzeit kann noch nicht zuverlässig eingeschätzt werden, ob Schwangere aufgrund der physiologischen Veränderungen in der Schwangerschaft eine erhöhte Wahrscheinlichkeit haben, durch SARS-CoV-2 zu erkranken und inwieweit bei Erkrankungen mit schweren Verläufen zu rechnen ist.

Studien zeigen, dass Schwangere vergleichsweise seltener Symptome entwickeln. Eine begrenzte Anzahl an Studien aus anderen Ländern zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf mit Aufnahme auf eine Intensivstation und für eine invasive Beatmung möglicherweise höher ist.“

Von welchen Wahrscheinlichkeiten wird hier gesprochen? Dies wird leider nicht näher erläutert. Ist die Wahrscheinlichkeit auf dem Weg zur Schule zu verunfallen am Ende höher als schwer an Corona zu erkranken?

Die Gewerbeaufsicht beruft sich auf die Einschätzung des RKI, das Schwangere weiterhin zur Personengruppe zählt, bei der ein schwererer Krankheitsverlauf häufiger beobachtet wurde. Aber dazu zählt das RKI auch u.a. Diabetiker, Fettleibige und Menschen männlichen Geschlechts. Von einem Beschäftigungsverbot für Lehrkräfte, die an Diabetes erkrankt sind, hat man allerdings noch nichts gehört. 

In seinem Steckbrief zu den Risikogruppen verweist das RKI zudem auch auf ein Dokument “Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dies stammt allerdings aus dem Dezember 2021 und wurde seitdem nicht mehr aktualisiert. 

Es bleibt also die Frage, warum die niedersächsische Gewerbeaufsicht das Risiko für schwangere Lehrerinnen als so gravierend einschätzt, und nach wie vor auf ein sofortiges Berufsverbot für diese besteht, was zu Situationen führt, wie jüngst an der Grundschule in Wiefelstede (plötzlicher Ausfall von drei Lehrerinnen fast zeitgleich aufgrund von Schwangerschaft). Aber auch andere Schulen kämpfen um die Unterrichtsversorgung von Klassen, die durch das sofortige Beschäftigungsverbot beeinträchtigt sind/werden. 

Corona ist da und wird nicht wieder weg gehen. Es ist auch nicht nur in Schulen, es ist überall. Die Viruslast ist bei Kindern geringer als bei Erwachsenen. Die Isolationspflicht wurde in Niedersachsen aufgehoben, aber der Arbeitsplatz Schule wird nach wie vor zur Gefahrenzone und Kinder zu Virenschleudern erklärt. Wie lange wird die Regelung in Niedersachsen noch bleiben?

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns die Hintergründe für das immer noch bestehende sofortige Beschäftigungsverbot erläutern. Gleichzeitig bitten wir Sie zeitnah zu überprüfen, ob es aufgrund der Coronalage noch erforderlich ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Stadtelternrat der Stadt Oldenburg

Der Vorstand

Kategorien
Stellungnahmen

Einrichtung einer Außenstelle für die GS Röwekamp

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Sellmeier,

vielen Dank für die dem Stadtelternrat eingeräumte Möglichkeit zur Stellungnahme.

Bedenken gegen die vorgeschlagene Maßnahme – Errichtung einer Außenstelle der GS Röwekamp auf dem Gelände der ehemaligen Jugendherberge – sollen nicht erhoben werden. Der Stadtelternrat hat nicht zu beurteilen, ob die komplette Neuerrichtung eines Schulgebäudes für die GS Röwekamp an sich vorzuziehen wäre. Folgende Punkte verdienen es, besonders hervorgehoben zu werden:

–          Der defizitäre Zustand verlangt nach schneller Abhilfe. Der Stadtelternrat hält es für erforderlich, die nunmehr beschlossenen Maßnahmen mit  größtmöglicher Geschwindigkeit umzusetzen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob Einzelmaßnahmen vorgezogen werden können, wie zum Beispiel die Sanierung der Sanitärbereiche im Bestandsgebäude.

–          Das vorgelegte Konzept für die Außenstelle lässt eine nachvollziehbare Planung für die Außenanlagen vermissen. Die in der Außenstelle betreuten Kinder brauchen die Möglichkeit, sich auch im Freien zu bewegen und aktiv zu werden. Es sollte dringend vermieden werden, dass Aktivitäten an der freien Luft nur auf dem bisherigen Grundschulgelände möglich werden.

–          Es sollte in der Ausführungsplanung auch dargestellt werden, ob und inwieweit die Ertüchtigung des derzeitigen Schulgebäudes während der Baumaßnahmen eine Inanspruchnahme der geplanten Außenstelle für den regulären Unterricht mit sich bringen könnte. Sofern sich hier ein Bedarf ergeben sollte, müsste dieser frühzeitig mitbedacht werden, damit auch insoweit eine zuverlässige Nutzung gegeben ist und es ist nicht zu einer frühzeitigen übermäßigen Abnutzung der Gebäudesubstanz kommt.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Klattenhoff

Vorsitzender des Stadtelternrats der Stadt Oldenburg

Kategorien
Stellungnahmen

Stellungnahme zu Äußerungen des Vorsitzenden des Landeselternrats

Der Vorstand des Stadtelternrats Oldenburg reagiert auf ein Interview, welches der Vorsitzender des Landeselternrates gegeben hat. Darin entsteht der Eindruck, dass er ein Vorziehen der Weihnachtsferien begrüßt.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Landeselternrates,

mit großem Interesse haben die Mitglieder des Stadtelternrates der Stadt Oldenburg das Interview gelesen, das gestern von der Bild-Zeitung veröffentlicht wurde. Als Kernaussage wird ihr Vorschlag wiedergegeben, die Weihnachtsferien auf den 17.12.2021 vorzuziehen.

Leider muss ich sagen, dass das Entsetzen im Grund noch größer war als das Interesse. Oder anders: Ihre Äußerung lässt uns fassungslos zurück.

Aufgabe des Landeselternrates ist es doch, den Schulunterricht in Niedersachsen zu verbessern und nach vorne zu bringen. Stattdessen lautet Ihre Forderung, den Schulunterricht ausfallen zu lassen. Das ist absurd und nach unserer Auffassung in keiner Weise mit Ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung zu vereinbaren.

Wir als Eltern erleben unmittelbar, dass aufgrund der langen Schulausfallzeiten hinreichend Aufgaben zu bewältigen sind, für die die drei Schultage in der 47. KW dringend benötigt werden. Von allen anderen Umständen (Berufstätigkeit der Eltern etc.) ganz abgesehen. Dass ausgerechnet der Landeselternrat der Inanspruchnahme der Schulen für gesellschaftliche Hilfsdienste das Wort redet, ist für uns unerklärlich.

Es kommt noch hinzu, dass diese Äußerung in keiner Weise vorher abgestimmt wurde. Manche Themen sind zu komplex, um sie vorher lang und breit auszudiskutieren. Hier aber haben wir ein ganz konkretes Thema von überragender tagesaktueller Bedeutung. Hier ist klar darauf hinzuweisen, dass ein Mandat Ihrerseits dazu nicht besteht.

Uns bleibt nur der dringende Apell, zukünftig zu einer konstruktiveren und sensibleren Kooperation mit den anderen Elternvertretungen des Landes zurückzukehren.

Mit freundlicher Hochachtung

Für den Stadtelternrat der Stadt Oldenburg

Der Vorstand

Kategorien
Stellungnahmen

Stellungnahme zu Schulschließungen

Anlässlich der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen haben wir einen offenen Brief an unseren Kultusminister geschickt:

Sehr geehrter Herr Minister Tonne,

die gegenwärtige Entwicklung der Infektionszahlen führt dazu, dass erneut viele staatliche Eingriffe diskutiert werden. Wir als Stadtelternrat der Stadt Oldenburg begrüßen, dass Sie keine Schulschließungen planen. Wir wenden uns trotzdem an Sie, um unsere Sorge vor erneuten Einschränkungen im Präsenzunterricht zum Ausdruck zu bringen. Dazu gehören für uns auch vorgezogene oder verlängerte Weihnachtsferien. Wir appellieren an Sie als verantwortlichen Minister für die schulpflichtigen Kinder in Niedersachsen, es nicht dazu kommen zu lassen. Nach wie vor gilt die Beobachtung, dass Kinder bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie deutlich intensiver belastet werden als Erwachsene (z. B. sind Kohlfahrten, Weihnachtsmärkte oder andere Großveranstaltungen mit Zehntausenden Gästen in geschlossenen Räumen möglich, während in Oldenburg viele Laternenfeste ausgefallen sind, da den Eltern zunächst eine Teilnahme untersagt worden war). An Schulen gilt 3G plus Maskenpflicht, aber nicht am Arbeitsplatz. 

Bei alledem ist es mittlerweile sichere Erkenntnis, dass sich Kinder deutlich seltener anstecken als Erwachsene und der Verlauf meist deutlich milder ist. Somit ist auch in Schulen die Übertragung von SARS-CoV-2 Viren geringer als sie gesamtgesellschaftlich auftritt. Schulschließungen taugen nicht als Notbremse, die Ansteckungen spürbar reduziert. Das zeigt auch die Erfahrung seit den Sommerferien – uns wurde seitens der Schulbehörde bestätigt, dass es nicht zu befürchteten Reihenansteckungen in den Schulklassen gekommen ist. Zusätzlich muss man bei solchen Entscheidungen in Erwägung ziehen, dass Schulschließungen erhebliche Auswirkungen nicht nur auf die (psychische) Gesundheit von Kindern und Familien haben. Eine wiederholte derartige Belastung, Einschränkung und Hinderung an Bildung und Weiterentwicklung muss sehr gut abgewogen werden und stattdessen sollten andere, die Kinder nicht belastende Maßnahmen vorrangig ergriffen werden. Und das rechtzeitig, um das Offenhalten der Schulen sicherstellen zu können. 

Die Deutsche Gesellschaft Pädiatrische Infektiologie und die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene schreiben dazu in einer Stellungnahme: „Die weiterhin bestehende extreme Seltenheit eines schweren oder gar tödlichen Verlaufes von SARS- CoV-2 bei Kindern und Jugendlichen ist nicht geeignet, als Argument für Schul- und Kita-Schließungen benutzt zu werden. Nur die verbleibende Behauptung, dass zwischen den Infektionen bei Kindern und Jugendlichen und der Überlastung der Intensivstationen und den schweren und tödlichen Verläufen der älteren Erwachsenen ein Zusammenhang bestehe, könnte Kita- und Schulschließungen rechtfertigen. Daten, die diese These bestätigen, fehlen allerdings.“ Das bedeutet also, dass Ansteckungen vulnerabler Erwachsener durch Schulkinder nicht in relevantem Umfang stattfinden.

Natürlich tragen Sie als Kultusminister nicht die Verantwortung für die gesamte Coronapolitik der Landesregierung. Jedoch haben die Kinder lange genug Rücksicht auf die vulnerablen Gruppen genommen. Jetzt ist all diesen Personen ein Impfangebot gemacht worden und massive Einschränkungen in den kindlichen Bedürfnissen und Entwicklungschancen nicht mehr zu rechtfertigen. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie diese Interessen gegenüber ihren Ministerkolleginnen und -kollegen energisch vertreten und auf andere Maßnahmen der Pandemie-Bekämpfung dringen.

Die Schulen in Niedersachsen sind nach den Sommerferien mit sehr strengen Auflagen gestartet und somit in Vorleistung getreten. Ohne diese strengen Vorgaben im September bestünden jetzt noch Spielräume, um dem Bedürfnis nach größerer Vorsicht nachzugeben. Da diese Spielräume aber bereits durch den vorsichtigen Start ins neue Schuljahr aufgebraucht sind, kommt Ihnen die Aufgabe zu, der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass in den Schulen alles Zumutbare geleistet ist. In den Schulen können, wie zuvor dargelegt, nur geringe Erfolge gegen das Virus erzielt werden, und dafür würden die Kinder einen in unseren Augen viel zu hohen Preis zahlen.

Es gibt die Möglichkeit, die Öffentlichkeit über die Faktenlage aufzuklären und das Zerrbild der Virenschleudern, die ihre Großeltern in Gefahr bringen, oder die überschätzte Gefahr durch Long Covid für Kinder, richtig zu stellen, um auch in der breiten Bevölkerung Akzeptanz für offene Schulen zu gewinnen. Eine noch aktivere Kommunikation Ihrerseits gegenüber der Bevölkerung Niedersachsens würden wir uns wünschen.

Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um das Offenhalten der Schulen in diesem gesamten Winter sicherzustellen?

Mit freundlichen Grüßen

Für den Stadlternrat der Stadt Oldenburg

Der Vorstand

Kategorien
Stellungnahmen

Maskenpflicht an niedersächsischen Schulen

Sehr geehrter Herr Minister Tonne,

wir möchten als Stadtelternrat der Stadt Oldenburg unser Bedauern zum Ausdruck bringen, dass die neue Corona-Verordnung für die niedersächsischen Schulen deutliche Verschärfungen vorsieht.

Wir begrüßen es sehr, dass nunmehr kein pauschaler Wechsel aller Schulen eines Kreises in ein Szenario B oder C vorgesehen ist, sondern in Abhängigkeit von der Lage vor Ort vom Gesundheitsamt angeordnet wird. Dies wird durch den großen Anteil bereits geimpfter Personen an der Bevölkerung ermöglicht, sodass wir der generellen Abkehr von wenig präzisen Maßnahmen in der aktuellen Verordnung zustimmen. Weiterhin wird durch diese Änderung sicher der Tatsache Rechnung getragen, dass Kinder selbst nur äußerst selten schwer an COVID-19 erkranken und hier die persönliche Risiko-Nutzen-Abwägung, auch im Vergleich zu anderen Lebensrisiken, klar auf eine wenig restriktive Vorgehensweise hindeutet. Der Schutz vulnerabler Gruppen, der die Begründung für Einschränkungen auch bei Kindern zu Beginn der Pandemie lieferte, ist anderweitig gewährleistet, da durch Impfstoffe ein weitaus besseres Mittel zur Verfügung steht.

Umso mehr sind wir überrascht, dass insbesondere die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler nun ausgeweitet werden soll und pauschal in allen Schulgebäuden eine Maskenpflicht verordnet wird. Dies bedeutet insbesondere für Grundschülerinnen und Grundschüler eine deutliche Verschärfung im Vergleich zum letzten Schuljahr, da nun erstmalig in der Unterrichtszeit Masken zu tragen sind. Dies erschwert nachhaltig den Unterricht und gefährdet den Lernerfolg, insbesondere in den neuen ersten Klassen. Hochfrequente Maskenpausen außerhalb des Schulgebäudes sind in Anbetracht des Zeitaufwands insbesondere durch das Händewaschen nicht alltagstauglich.

Nach unserer Wahrnehmung hat sich in den letzten Wochen und Monaten ein weitreichender Konsens herausgebildet, dass die Zeit der Sonderopfer von Schulen und Schülerinnen und Schülern vorbei sein sollte. Dazu steht die nunmehr angeordnete Maskenpflicht und die überzogene Frequenz der Testungen in schwer erträglichem Widerspruch. Den Schülerinnen und Schülern wird suggeriert, dass gerade sie und ihre Zusammenkünfte ein besonderes Risiko darstellen. Das widerspricht der Realität und stellt eine erhebliche Belastung für die psychische Gesundheit der Kinder dar. Analog sind die genannten Maßnahmen keine notwendige Voraussetzung für den Erhalt des Präsenzunterrichts. Die Annahme ansonsten übergreifender Quarantäneanordnungen ist unbegründet und wir vertrauen auf ein maßvolles Vorgehen der lokalen Gesundheitsämter.

Uns bereitet die Erklärung der neuen Maßnahmen insbesondere gegenüber den Kindern Schwierigkeiten, da dies nun das genaue Gegenteil von der Handhabung vor einiger Zeit (Masken nur auf dem Schulhof und den Fluren) bedeutet und andere Altersgruppen aktuell immer größere Freiheiten erlangen. Während ungeimpfte Kinder ein ähnliches Risiko wie geimpfte Erwachsene tragen, werden sie mit restriktiveren Maßnahmen konfrontiert. Die Vermittlung einer positiven Haltung gegenüber politischen Entscheidungen fällt hier schwer.

Wir fordern Sie deshalb dringend auf, den Grundkonsens der vorsichtigen Lockerungen konsequent auch auf den Schulbereich zu übertragen und die aktuelle Verordnung entsprechend zu überarbeiten. Bitte wahren Sie die Verhältnismäßigkeit und hinterfragen Sie die verordneten Maßnahmen hinsichtlich des Nutzens für die an der Schule beteiligten Personen. Wir sind überzeugt, dass ein mutigeres Vorgehen angebracht ist.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Stadtelternrat der Stadt Oldenburg
Der Vorstand