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Ausnahmegenehmigungen zum Besuch einer anderen Schule

Auf der folgenden Seite des Regionalen Landesamts für Schule und Bildung (RLSB) finden sich Informationen dazu, unter welchen Bedingungen eine Schule außerhalb des eigenen Schulbezirks besucht werden kann. Auch der Verfahrensablauf ist beschrieben: https://www.rlsb.de/themen/schueler/schulbesuch/ausnahmegenehmigungen-zum-besuch-einer-anderen-schule