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Stellungnahmen

Falscher Fokus auf Schüler und Lehrer

Sehr geehrte Frau Ministerin Hamburg,

Ihr vor kurzem veröffentlichter Appell an Schüler und Lehrer bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben, hat uns wieder vor Augen geführt, dass immer noch bei Kindern/Schulen ein Fokus zu liegen scheint, wenn es um die Vermeidung von Ansteckungen mit Corona geht.

Wir sehen Ihren Appell aus folgenden Gründen problematisch:

  • Es ist Aufgabe des Gesundheitsministers, sich mit Verhaltensratschlägen, Corona betreffend, an die Bevölkerung zu wenden. Vorrangig an den gefährdeten Teil unserer Gesellschaft, wozu Kinder nachgewiesenermaßen nicht gehören.
  • Es ist eine Selbstverständlichkeit bei Krankheit zu Hause zu bleiben. Dies gilt nicht nur für Kinder und Lehrer – und dies auch nicht nur bei Corona, sondern auch bei anderen
    ansteckenden Krankheiten.
  • Durch einen Appell ihrerseits an Lehrer und Schüler entsteht in der Gesellschaft wieder der Eindruck, dass von Kindern/Schulen eine besondere Gefahr in Bezug auf Corona ausgeht. Sie rücken diese in den Fokus, während öffentliche Verkehrsmittel, der
    Arbeitsplatz, die Kneipe, alle anderen Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen, unerwähnt bleiben. So haben wir vom Arbeitsminister nichts gehört, der die Arbeitnehmer
    auffordert, bei Symptomen zu Hause zu bleiben.
  • Ihr Appell führt dazu, dass manche besorgten Lehrer jetzt bei leichten Erkältungssymptomen zu Hause bleiben, statt in den sowieso schon teils unterbesetzten Schulen der Unterrichtspflicht nachzugehen.
  • Er führt außerdem dazu, dass teilweise wieder Tests an Schulen verteilt werden, die den Kindern das Gefühl geben, dass wieder eine Gefährdungslage vorliegt. Welche Sinnhaftigkeit hat ein Testen von Kindern? Nicht ein Test sollte eine Aussagekraft
    darüber geben, ob ein Kind zur Schule gehen kann, sondern sein Gesundheitszustand.

Daher bitten wir Sie, von weiteren Gesundheitsappellen insbesondere im Zusammenhang mit Corona abzusehen, solange keine ernsthafte Gefährdungslage vorliegt. Unseres Erachtens wäre es hilfreicher, wenn Apelle mit Gesundheitsbezug von den
Gesundheitsämtern und Gesundheitsministerium kommen würden. Diese haben sich im Gegenteil ja sogar dahingehend geäußert, dass es „keinen Grund zur Sorge gibt“.

Bitte bedenken Sie die Auswirkungen, die Ihre Aussagen in der Bevölkerung haben und nehmen Sie Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kinder. Insbesondere jetzt, wo sich alle impfen können, ist es an der Zeit, die Kinder vor wiederholten Einschränkungen in ihren
Bedürfnissen und ihrer Entwicklung zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Stadtelternrat der Stadt Oldenburg

Der Vorstand

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Stellungnahmen

Alte Corona-Regelung verschärft Lehrermangel

Sehr geehrte Frau Ministerin Hamburg,

Vertreter des Stadtelternrats Oldenburg haben in der vergangenen Woche ein Gespräch mit drei leitenden Mitarbeitern des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück geführt.

Thema: sofortiges Beschäftigungsverbot von Lehrerinnen bei Schwangerschaft in der Coronazeit. 

Hintergrund: während in Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern (und sicher noch in weiteren Bundesländern?) bereits wieder die alten Regeln zum Mutterschutz vor der Coronazeit gelten und es dort kein sofortiges Beschäftigungsverbot mehr gibt, gilt in Niedersachsen nach wie vor ein sofortiges Beschäftigungsverbot für Lehrerinnen an Grundschulen. 

Ist-Situation:

Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück sieht sich dabei an einen Ratgeber der niedersächsischen Gewerbeaufsicht gebunden, nach dessen Vorgaben die Schulleiter handeln müssten. Aus Sorge, dass sich Lehrerinnen in Schulen mit Corona infizieren könnten, werden die Schulleiter aufgefordert, ihre Mitarbeiterinnen sofort in ein zunächst vorläufiges Beschäftigungsverbot zu schicken, wenn eine Schwangerschaft vorliegt. Das heißt, bevor überhaupt die konkrete Gefährdung geprüft wird, wirkt sofort mit Bekanntwerden der Schwangerschaft ein vorläufiges Beschäftigungsverbot: Die Lehrerin ist von einem Tag auf den anderen weg! Aufgrund der an Grundschulen nicht zu erfüllenden Auflagen, wie z.B. dass sich die schwangere Lehrerin nicht länger als 10 Minuten mit anderen Personen in einem Raum aufhalten darf und zugleich ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden muss, folgt nach dem vorläufigen Beschäftigungsverbot so gut wie immer ein volles Beschäftigungsverbot. Die für die Privatwirtschaft erdachten Regelungen sind eben nicht 1:1 auf den Schulbetrieb umsetzbar. Die grundsätzlich bei den Schulleitungen liegende Verantwortung für den Ausspruch des Beschäftigungsverbots besteht nur pro forma, weil die rigiden Vorgaben keinen Ermessensspielraum geben.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend heißt es:

„Generell können Infektionserkrankungen bei Schwangeren anders verlaufen als bei Nicht-Schwangeren. Derzeit kann noch nicht zuverlässig eingeschätzt werden, ob Schwangere aufgrund der physiologischen Veränderungen in der Schwangerschaft eine erhöhte Wahrscheinlichkeit haben, durch SARS-CoV-2 zu erkranken und inwieweit bei Erkrankungen mit schweren Verläufen zu rechnen ist.

Studien zeigen, dass Schwangere vergleichsweise seltener Symptome entwickeln. Eine begrenzte Anzahl an Studien aus anderen Ländern zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf mit Aufnahme auf eine Intensivstation und für eine invasive Beatmung möglicherweise höher ist.“

Von welchen Wahrscheinlichkeiten wird hier gesprochen? Dies wird leider nicht näher erläutert. Ist die Wahrscheinlichkeit auf dem Weg zur Schule zu verunfallen am Ende höher als schwer an Corona zu erkranken?

Die Gewerbeaufsicht beruft sich auf die Einschätzung des RKI, das Schwangere weiterhin zur Personengruppe zählt, bei der ein schwererer Krankheitsverlauf häufiger beobachtet wurde. Aber dazu zählt das RKI auch u.a. Diabetiker, Fettleibige und Menschen männlichen Geschlechts. Von einem Beschäftigungsverbot für Lehrkräfte, die an Diabetes erkrankt sind, hat man allerdings noch nichts gehört. 

In seinem Steckbrief zu den Risikogruppen verweist das RKI zudem auch auf ein Dokument “Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dies stammt allerdings aus dem Dezember 2021 und wurde seitdem nicht mehr aktualisiert. 

Es bleibt also die Frage, warum die niedersächsische Gewerbeaufsicht das Risiko für schwangere Lehrerinnen als so gravierend einschätzt, und nach wie vor auf ein sofortiges Berufsverbot für diese besteht, was zu Situationen führt, wie jüngst an der Grundschule in Wiefelstede (plötzlicher Ausfall von drei Lehrerinnen fast zeitgleich aufgrund von Schwangerschaft). Aber auch andere Schulen kämpfen um die Unterrichtsversorgung von Klassen, die durch das sofortige Beschäftigungsverbot beeinträchtigt sind/werden. 

Corona ist da und wird nicht wieder weg gehen. Es ist auch nicht nur in Schulen, es ist überall. Die Viruslast ist bei Kindern geringer als bei Erwachsenen. Die Isolationspflicht wurde in Niedersachsen aufgehoben, aber der Arbeitsplatz Schule wird nach wie vor zur Gefahrenzone und Kinder zu Virenschleudern erklärt. Wie lange wird die Regelung in Niedersachsen noch bleiben?

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns die Hintergründe für das immer noch bestehende sofortige Beschäftigungsverbot erläutern. Gleichzeitig bitten wir Sie zeitnah zu überprüfen, ob es aufgrund der Coronalage noch erforderlich ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Stadtelternrat der Stadt Oldenburg

Der Vorstand

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Stellungnahmen

Einrichtung einer Außenstelle für die GS Röwekamp

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Sellmeier,

vielen Dank für die dem Stadtelternrat eingeräumte Möglichkeit zur Stellungnahme.

Bedenken gegen die vorgeschlagene Maßnahme – Errichtung einer Außenstelle der GS Röwekamp auf dem Gelände der ehemaligen Jugendherberge – sollen nicht erhoben werden. Der Stadtelternrat hat nicht zu beurteilen, ob die komplette Neuerrichtung eines Schulgebäudes für die GS Röwekamp an sich vorzuziehen wäre. Folgende Punkte verdienen es, besonders hervorgehoben zu werden:

–          Der defizitäre Zustand verlangt nach schneller Abhilfe. Der Stadtelternrat hält es für erforderlich, die nunmehr beschlossenen Maßnahmen mit  größtmöglicher Geschwindigkeit umzusetzen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob Einzelmaßnahmen vorgezogen werden können, wie zum Beispiel die Sanierung der Sanitärbereiche im Bestandsgebäude.

–          Das vorgelegte Konzept für die Außenstelle lässt eine nachvollziehbare Planung für die Außenanlagen vermissen. Die in der Außenstelle betreuten Kinder brauchen die Möglichkeit, sich auch im Freien zu bewegen und aktiv zu werden. Es sollte dringend vermieden werden, dass Aktivitäten an der freien Luft nur auf dem bisherigen Grundschulgelände möglich werden.

–          Es sollte in der Ausführungsplanung auch dargestellt werden, ob und inwieweit die Ertüchtigung des derzeitigen Schulgebäudes während der Baumaßnahmen eine Inanspruchnahme der geplanten Außenstelle für den regulären Unterricht mit sich bringen könnte. Sofern sich hier ein Bedarf ergeben sollte, müsste dieser frühzeitig mitbedacht werden, damit auch insoweit eine zuverlässige Nutzung gegeben ist und es ist nicht zu einer frühzeitigen übermäßigen Abnutzung der Gebäudesubstanz kommt.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Klattenhoff

Vorsitzender des Stadtelternrats der Stadt Oldenburg

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Aktion

Aktion der Initiative Unterrichtsversorgung Niedersachsen

Der Stadtelternrat Oldenburg unterstützt die Postkarten Aktion der Initiative Unterrichtsversorung Niedersachsen, bei der auf den eklatant ansteigenden Lehrkräftemangel aufmerksam gemacht werden soll.

Auf ihrer Website heisst es:

97,4 Prozent Unterrichtsversorgung. Das ist der Wert, den der niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne im Februar 2022 für das zweite Halbjahr 2021 bekanntgegeben hat.
Das ist der schlechteste Wert seit 20 Jahren und ein Mahnmal für das Versagen der Schulpolitik in den letzten Jahren. Denn das heißt, dass selbst bei voller Besetzung und einem Krankenstand von 0 Prozent der Lehrkräfte noch nicht einmal der komplette Unterricht stattfinden kann. Die Folgen sind ein massiver Unterrichtsausfall, insbesondere an den Gesamt-, Förder-, Real- und Hauptschulen, denn die 97,4% sind nur ein Durchschnittswert.

Am schlechtesten kommen in Niedersachsen die Förderschulen weg. Sie haben eine Unterrichtsversorgung von im Schnitt nur 90,8%. Aber auch die Haupt- und die Oberschulen stehen mit 93% und 94,6% nicht viel besser da. Die Gesamt- und die Realschulen haben mit im Schnitt 95,9% und 96,4% Unterrichtsversorgung ebenfalls einen erheblichen Lehrkräftemangel. Bei den Gymnasien und Grundschulen sieht es mit 99,3% und 100,1% etwas besser aus. Aber auch hier gibt es einen Lehrkräftemangel. 
Um die Dramatik dieser auf den ersten Blick nicht so dramatisch wirkenden Zahlen aufzuzeigen, hier eine kleine Analogie: 
100% Versorgung, würde im Fußball bedeuten, dass Hansi Flick mit 11 Spielern zur WM fährt. Dabei ist noch nicht einmal sichergestellt, dass er für jede Position den richtigen Spieler dabei hat. 
Wäre Herr Tonne Bundestrainer, würde er mit 10 Spielern nach Katar fahren und sich wundern, dass er bereits in der Vorrunde scheitert und Herr Tonne wäre die längste Zeit Bundestrainer gewesen. Um im Bild zu bleiben: Hansi Flick fährt mit 23 (!!!) Spielern nach Katar, das sind 209%. 
Wer Bildung und unsere Kinder ernst nimmt, versorgt Schulen mit mindestens 110%. Denn, auch Lehrkräfte sind mal krank, fahren auf Klassenreise oder Fortbildung.”

Mit der Postkartenaktion soll nun deutlich gemacht werden, wie groß das Problem in Niedersachsen mittlerweile ist. Unter diesem Link ist die Aktion näher beschrieben. 1000 Karten sind an mehreren Schulen in Oldenburg verteilt und wieder eingesammelt worden. Am 12.9. werden sie an die Initiative versandt, die diese dann mit weiteren Karten aus ganz Niedersachsen an Herrn Tonne überreichen wird.

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In eigener Sache

Verabschiedung langjähriger Mitglieder

Endet die Schulzeit der Kinder, endet auch die Möglichkeit, sich im Stadtelternrat zu engagieren. Auf unserer Sitzung am 1. Dezember 2021 wurden Geraldine Dudek (anwesend) und Isa Frohmüller (abwesend) nach langjährigem Einsatz für den Stadtelternrat verabschiedet. Circa 15 Jahre lang hatte Geraldine sich für die Schüler*innen Oldenburgs stark gemacht, u. a. auch als stimmberechtigtes Mitglied im Schulausschuss. Beiden gilt unser herzlicher Dank!

Geraldine Dudek und 1. Vorsitzender Ulrich Klattenhoff in der Aula des HGO.